Wir freuen uns über ihre Unterstützung! Ein Volksantrag ist keine Petition, daher ist eine elektronische Teilnahme leider nicht möglich. Für einen Volksantrag gelten vom Land Baden-Württemberg festgelegte Regelungen bezüglich: Sammlung, der Form, Prüfung der Wahlberechtigung, Sammelzeitraum. Abweichungen von diesen Vorgaben könnten dazu führen, dass die Unterschriften ungültig sind. Deshalb – bitte, bitte – halten Sie sich an nachfolgende Vorgaben.
Wer darf unterzeichnen?
Jeder, der berechtigt ist den Landtag in Baden-Württemberg zu wählen, kann unterschreiben – Wahlalter 16!
Ablauf
- Jeder Unterzeichner muss ein separates A4-Formblatt ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Gesetzentwurf muss dem Unterzeichner VOR der Unterschrift zur Verfügung gestellt werden.
- Kenntnis über Gesetzentwurf muss auf Formblatt unbedingt bestätigt (angekreuzt) werden.
- persönliche Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Volksantrages verwendet – siehe Datenschutzhinweis (für alle Sammler gilt: „Bitte gehen Sie achtsam mit den persönlichen Daten der Unterzeichner um“)
- Jedes Formblatt muss bei der Wohnortgemeinde (i.d.R. der Erstwohnsitz des Unterzeichners) im Original (!) eingereicht und die Wahlberechtigung des Unterzeichners vom Amt bestätigt werden – erst mit Bestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist die Stimme gültig.
- Diese Bestätigung muss nicht vom Unterzeichner persönlich eingeholt werden.
- Um unnötige Wege/Wartezeiten zu vermeiden, können auch mehrere Blätter (von Angehörigen, Nachbarn, Freunden…) gesammelt zum Bestätigen gebracht werden.
- In einigen Städten und Gemeinden wurden bereits zentrale Sammelboxen aufgestellt – die Ansprechpartner vor Ort kümmern sich um die Bestätigung und Weiterleitung – Standorte sind jeweils über die Ansprechpartner vor Ort zu erfahren.
- Einige Großstädte haben inzwischen abweichende Verfahren zur Bestätigung festgelegt – sofern uns dies bekannt ist, finden Sie die entsprechende Information in dieser Übersicht.
- Diese Bestätigung muss nicht vom Unterzeichner persönlich eingeholt werden.
- Das ausgefüllte und bestätigte Formblatt bitte nur im ORIGINAL an eine Sammelstelle schicken.
- entweder selbst an eine der Sammelstellen per Post schicken
- in einer Sammelbox einwerfen (Standorte über Ansprechpartner vor Ort erfragen)
- einem Ansprechpartner vor Ort zukommen lassen
Jetzt unterschreiben!
Formblatt herunterladen – Ausfüllen – Weiterleiten
Sammelstellen
Vollständig ausgefüllte und von der Wohnortgemeinde bestätigte Formblätter bitte im ORIGINAL per Post an folgende Sammelstelle schicken:
G9 jetzt! BW
Stichwort: Volksantrag G9
Postfach 1121
88277 Amtzell
Bitte keine Post mehr nach Bösingen (Landesbildungsrat BaWü e.V.) senden. Wir konzentrieren die Zählung auf einen Standort, haben dadurch kürzere Wege und eine straffere Logistik.
In einigen Städten und Gemeinden wurden bereits zentrale Sammelboxen aufgestellt – die Ansprechpartner vor Ort kümmern sich um die Bestätigung und Weiterleitung – Standorte sind jeweils über die Ansprechpartner vor Ort zu erfahren.
ACHTUNG – nur für Päckchen und Pakete bitte folgende Adresse verwenden:
C. Fellner – G9 jetzt! BW
Postfiliale 531
Fohlenweide 1
88279 Amtzell
(Leider erlauben die DHL Versandbedingungen keinen Paketversand an Postfachadressen – kommt häufig trotzdem an, aber auf diesem Weg klappt es zu 100%)