Wir freuen uns über ihre Unterstützung! Ein Volksantrag ist keine Petition, daher ist eine elektronische Teilnahme leider nicht möglich. Für einen Volksantrag gelten vom Land Baden-Württemberg festgelegte Regelungen bezüglich: Sammlung, der Form, Prüfung der Wahlberechtigung, Sammelzeitraum. Abweichungen von diesen Vorgaben könnten dazu führen, dass die Unterschriften ungültig sind. Deshalb – bitte, bitte – halten Sie sich an nachfolgende Vorgaben.
Wer darf unterzeichnen?
Jeder, der berechtigt ist den Landtag in Baden-Württemberg zu wählen, kann unterschreiben – Wahlalter 16!
Ablauf
- Jeder Unterzeichner muss ein separates A4-Formblatt ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Gesetzentwurf muss dem Unterzeichner VOR der Unterschrift zur Verfügung gestellt werden.
- Kenntnis über Gesetzentwurf muss auf Formblatt unbedingt bestätigt (angekreuzt) werden.
- persönliche Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Volksantrages verwendet – siehe Datenschutzhinweis (für alle Sammler gilt: „Bitte gehen Sie achtsam mit den persönlichen Daten der Unterzeichner um“)
- Jedes Formblatt muss bei der Wohnortgemeinde (i.d.R. der Erstwohnsitz des Unterzeichners) im Original (!) eingereicht und die Wahlberechtigung des Unterzeichners vom Amt bestätigt werden – erst mit Bestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist die Stimme gültig.
- Diese Bestätigung muss nicht vom Unterzeichner persönlich eingeholt werden.
- Um unnötige Wege/Wartezeiten zu vermeiden, können auch mehrere Blätter (von Angehörigen, Nachbarn, Freunden…) gesammelt zum Bestätigen gebracht werden.
- In einigen Städten und Gemeinden wurden bereits zentrale Sammelboxen aufgestellt – die Ansprechpartner vor Ort kümmern sich um die Bestätigung und Weiterleitung – Standorte sind jeweils über die Ansprechpartner vor Ort zu erfahren.
- Einige Großstädte haben inzwischen abweichende Verfahren zur Bestätigung festgelegt – sofern uns dies bekannt ist, finden Sie die entsprechende Information in dieser Übersicht.
- Diese Bestätigung muss nicht vom Unterzeichner persönlich eingeholt werden.
- Das ausgefüllte und bestätigte Formblatt bitte nur im ORIGINAL an eine Sammelstelle schicken.
- entweder selbst an eine der Sammelstellen per Post schicken
- in einer Sammelbox einwerfen (Standorte über Ansprechpartner vor Ort erfragen)
- einem Ansprechpartner vor Ort zukommen lassen
Sammelstellen
Vollständig ausgefüllte und von der Wohnortgemeinde bestätigte Formblatt bitte im ORIGINAL per Post an eine der folgenden Sammelstelle einschicken:
G9 jetzt! BW
Stichwort: Volksantrag G9
Postfach 1121
88277 Amtzell
Landesbildungsrat BaWü e.V.
Stichwort: Volksantrag G9 jetzt! BW
Graf-Wilhelm-Straße 22
78662 Bösingen
Beide Sammelstellen sind gleichwertig – es wurden nur mehrere Stellen eingerichtet, um die Sichtung und Zählung auf mehrere Schultern zu verteilen.
In einigen Städten und Gemeinden wurden bereits zentrale Sammelboxen aufgestellt – die Ansprechpartner vor Ort kümmern sich um die Bestätigung und Weiterleitung – Standorte sind jeweils über die Ansprechpartner vor Ort zu erfahren.